Die Platzordnung 

 

Die Benutzung des Hundeplatzes des HSV Pirna e.V. zu Ausbildungszwecken erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

 

 

1.
Voraussetzungen
1.1.

Die Mitgliedschaft im HSV Pirna e. V..
1.2.

Die geführten Hunde müssen alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Diese sind vor der Platznutzung nachzuweisen.
1.3.

Der geführte Hund muss versichert sein. Der Nachweis ist zu erbringen
1.4.

Die Gebühren oder Beiträge müssen nachweislich bezahlt sein.
1.5.

Die Platzordnung ist genau einzuhalten und für alle verbindlich.
1.6.

Interessenten, welche die Mitgliedschaft im Verein erwerben möchten,oder Gäste (gegen Bezahlung für eine begrenzte Zeitdauer) dürfen an der Ausbildung teilnehmen, wenn ihre Eintragung im Anwesenheitsbuch erfolgte und die Punkte 1.2. bis 1.5. erfüllt sind.


2.

Ausbildung

2.1.

Der Ausbildungsleiter arbeitet nach einem von ihm erarbeiteten Ausbildungsplan, welcher für alle Sportfreunde verbindlich ist. Ausbildungszeiten sind dem Aushang zu entnehmen.
2.2.

Die Ausbildung im Schutzdienst darf nur  unter Anleitung und in Anwesenheit des für diese Arbeit befugten Ausbilders erfolgen.
2.3.

Der Gebrauch von Schusswaffen mit Platzmunition zum Zweck der Ausbildung obliegt grundsätzlich dem Ausbilder oder einer von ihm bestimmten Person !!!
2.4.

Im Interesse der Ausbildung und der Sicherheit aller Beteiligten kann ein unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehender Hundeführer oder Schutzdiensthelfer nicht an derAusbildung teilnehmen. Trifft dies bei einen Schutzdiensthelfer zu, der lt.Ausbildungsplan zum Einsatz kommen sollte, wird dieses eine disziplinarische Maßnahme nach sich ziehen. Die Entscheidung darüber trifft im Einzelfall der Ausbilder mit dem amtierenden Vorstand.
2.5.
Die Benutzung des Übungsplatzes außerhalb der festgelegten Ausbildungszeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vorstandes, unter folgenden Bedingungen möglich:

- Es dürfen nur organisierte Hundesportfreunde mit ihrem Hund arbeiten.
- Nichtmitglieder haben keinen Zutritt.
- Ohne Anwesenheit eines Ausbilders ist die Schutzdienstausbildung nicht
  erlaubt.
Bei Zuwiderhandlungen wird der Vorstand entsprechende
  Maßnahmen einleiten.
- Des Weiteren besteht im Schadensfall kein Versicherungsschutz !
- Die gesamte Anlage ist beim Verlassen ordnungsgemäß abzuschließen.



3.

Verhaltensregeln

3.1.

Alle Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, den Platz mit all seinen Einrichtungen so zu nutzen, dass Schaden jeglicher Art abgewendet wird. Arbeitsgeräte etc. werden nach dem Ausbildungsbetrieb ordnungsgemäß aufgeräumt und sicher verwahrt. Die gesamte Anlage, das Vereinshaus (einschließlich der Fenster und Rollläden), die Geräteschuppen sowie die Außentore sind nach dem Ausbildungsbetrieb ordnungsgemäß zu verschließen und zu sichern.
3.2.

Jedes Mitglied sollte die sinnvolle Freizeitgestaltung durch die Arbeit mit dem Hund als sein Hauptanliegen betrachten.Die Mitglieder verpflichten sich, andere Mitglieder als solche zu respektieren, sich gegenseitig bei dem gemeinsamen Hobby zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass ein angenehmes und freundliches Vereinsklima angestrebt
wird.Bei permanenten Verstößen von Grundregeln der zwischenmenschlichen Beziehungen hat dies disziplinarische Folgen, welche bis zum Vereinsausschluss führen kann.
3.3.

Beim Arbeiten mit dem Hund soll vermieden werden, dass sich die Hunde im Ausbildungsbereich, und im Aufenthaltsbereich unserer Mitglieder entleeren. Dies sollte vorher, außerhalb des Platzes erfolgen.
Dabei sind lt. Polizeiverordnung öffentliche Wege und Plätze sauber zu halten.
Kommt es dennoch vor, sind die Häufchen sofort zu entfernen und die betreffende Stelle sorgfältig zu säubern.
3.4.

Es ist grundsätzlich untersagt, dass sich Hunde (auch Gasthunde) in den Gebäuden aufhalten oder während der Ausbildungszeit auf dem Ausbildungsplatz von den Sportfreunden angehangen werden.
3.5.

Um Gäste, Zuschauer etc nicht zu gefährden, wird der Aufenthaltsbereich Eingang Vereinshaus (Terrasse) als hundefreie Zone angesehen.
3.6.

Soweit vorhanden, stellt der Verein für die Unterbringung der Hunde entsprechende Hütten zur Verfügung.
(Ansonsten sind diese im mitgeführten Fahrzeug unterzubringen)

3.7.

Läufige Hündinnen sind weitgehend (in der Regel 3 Wochen) vom Ausbildungsplatz fernzuhalten, generell in der Hochhitze.
3.8.

Hundeführern mit krankheitsverdächtigen Hunden ist der Zutritt zum Ausbildungsplatz untersagt.

 Beschlossen am 19.03.2005 

 

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